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- Guter Ruf und Bonität des Bauträgers.
- Wohnungen sind mehrheitlich bereits vor Fertigstellung verkauft.
- Aktuelle Projekte machen auch nach Jahren einen guten Eindruck.
- Termintreu, vertraglich verankert.
- Beispielrechnungen mit realistischen Daten.
- Vertragsabwicklung nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
- Baubeschreibung ist Teil des Vertrags.
- Ausgleichszahlungen bei Verzögerung der Fertigstellung.
- Zahlung erfolgt erst, wenn Kaufvertrag rechtskräftig, Auflassungsvormerkung im Grundbuch vermerkt, Baugenehmigung erteilt ist und die Erdarbeiten begonnen haben.
- Zahlungsverpflichtung nur bei Gegenleistung.
- Bei Wohnungsübergabe werden Kenntnisse des Bauträgers über Mängel vertraglich ausgeschlossen.
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