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Kauf und Abnahme einer neuen Wohnung vom Bauträger Alles was besprochen und zugesagt wurde, bitte unbedingt im Kaufvertrag aufnehmen lassen. Achten Sie darauf, daß ein realistisches Bezugsdatum im Kaufvertrag vermerkt wird. Oft ist der erstgenannte Termin so kurz, daß intern klar ist, daß dieser nie eingehalten werden kann. Bei Überziehung haftet zwar der Bauträger für den Verzugsschaden, besser ist, hierfür eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Lassen SIe sich im Kaufvertrag vermerken, da der Bauträger verpflichtet ist, Werkpläne für HLS, Elektro an den Verwalter zu übergeben. Achten Sie beim Kauf auf eine genaue Leistungsbeschreibung als Basis für eine ordnungsgemäße Abnahme. Nehmen Sie die Abnahme von Anfang an sehr ernst. Kümmern Sie sich um eine baldige Abnahme nach Fertigstellung des Werkes Nehmen Sie mit offenen Augen ab. Vermeiden Sie Handlungen, die als eine stillschweigende Abnahme gewertet werden könnten. Bei der Abnahme eine eventuell vereinbarte Vertragsstrafe nicht vergessen. Daher vorher den Kaufvertrag nochmals durchlesen. Abnahme nur verweigern, wenn Sie sich voll im Recht wissen. |
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